Die vielfältige Nutzung von Wasser zwingt zu einem starken Schutz dieses Mediums. Dem trägt nicht zuletzt das Umweltstrafrecht mit dem § 324 Rechnung.

Gewässer, darunter versteht der Gesetzgeber Oberflächenwasser, Grundwasser und Küstengewässer (gem. Wasserhaushaltsgesetz).

Die Gewässer zu schützen heißt vorallem präventiv tätig zu werden. Damit verbunden sind z.B. Auffangsysteme, medienbeständige Rückhaltung sowohl für Lagerstoffe, als auch Löschwasser, aber auch verwaltungsrechtliche Vorgaben wie Einleitgenehmigung, Anlagenkataster oder Eignungsfeststellung.

kiesel, das Umwelt-Kompetenz-Zentrum zeigt Ihnen mit Planung, Konzeption und Ausführung in Verbindung mit allen notwendigen Genehmigungen wie Sie möglichen Störfällen vorbeugen und Ihren gesetzlichen Betreiberpflichten nachkommen.