Mit dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes wurden der Sprachgebrauch vereinheitlicht. Ab sofort sprechen wir nur noch von Abfällen (zur Verwertung, zur Beseitigung) und Produkten.

Der allgemeinen Tendenz unserer Gesetztesentwicklung folgend wurde dem Abfallerzeuger mehr Eigenverantwortlichkeit übertragen.
Gleichzeitig wächst die Unsicherheit und steigt die Dokumentationspflicht. Im Falle einer Ermittlung werden jedoch gerade diese "Aktenfüller" Gold wert.
Neuste Entwicklungen regeln das Abfallrecht von der "Produktseite". Erste Umsetzung aus einer Reihe von Vorschriften ist die Altholzverordnung (Entwurf).


Abfallerzeuger
Auch während eines beauftragten Entsorgungsvorgangs bleiben Sie verantwortlich und damit haftbar. Insbesondere Transportvorgänge müssen überprüft werden. Zusätzliche Verantwortung ergibt sich, wenn das Material gleichzeitig noch Gefahrgut ist.

Abfallverwerter/-entsorger

Abfallanlagen werden nach einem vorliegenden Entwurf zukünftig in weit grösserem Masse dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterworfen. Bedeutet, zusätzliche Genehmigungen, Betreiberpflichten und Überwachungen.

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